Im Klageverfahren von 401 vertriebenen Familien für die Kaweri Kaffeeplantage der Neumann Kaffee Gruppe ist das gerichtlich angeordnete Mediationsverfahren weiterhin in der Schwebe. Die ugandische Regierung und die Neumann Kaffee Gruppe haben auf die Forderungen der im Jahr 2001 gewaltsam vertriebenen Kläger nicht reagiert. In der heutigen Gerichtsverhandlung hat der Richter am Hohen Gericht in Kampala/Uganda die Frist noch einmal um zwei Wochen bis zum 16. Dezember verlängert.
„Die erneute Verzögerung des Mediationsverfahrens ist ein Skandal“, bewertet FIAN-Referentin Gertrud Falk das Schweigen der Beklagten. Falk ist derzeit vor Ort. „Ein Unternehmen, das sich selbst als weltweit führender Rohkaffee-Dienstleister bezeichnet, verzögert die Entschädigung von Menschen, die unter Hunger und Armut leiden, seitdem sie für die unternehmenseigene Kaffeeplantage vertrieben wurden“. Weder der ugandische noch der deutsche Staat werden ihren menschenrechtlichen Pflichten gerecht: Uganda muss dafür sorgen, dass die Rechte der Betroffenen wiederhergestellt und sie angemessen entschädigt werden. Deutschland muss zum einen das Unternehmen in der Weise regulieren, dass es Wiedergutmachung leistet; zudem muss den Vertriebenen Zugang zum deutschen Justizwesen ermöglicht werden.
„Dieses Fallbeispiel macht deutlich, warum Deutschland endlich ein starkes Lieferkettengesetz braucht,“ erläutert Gertrud Falk weiter. „Es würde die Neumann Gruppe dazu verpflichten, Sorge zu tragen, dass die Ernte von der Kaweri Kaffeeplantage nicht unter Hinnahme anhaltender Menschenrechtsverletzungen importiert wird“.
Vom 18. – 21. August 2001 hatte die ugandische Armee im Bezirk Mubende vier Dörfer zerstört und die Bewohner vertrieben, weil die Regierung das Land an die Kaweri Coffee Plantation Ltd. für den Aufbau einer Plantage verpachtet hatte. Die Kaweri Coffee Plantation Ltd. ist ein Tochterunternehmen der Hamburger Neumann Kaffee Gruppe. Die Vertriebenen wurden bis heute nicht entschädigt; sie prozessieren deswegen gegen den ugandischen Staat und das Tochterunternehmen. Am 1. Juli 2019 hatte das Hohe Gericht in Kampala eine Mediation zwischen Klägern und Beklagten angeordnet. Die Frist dafür ist am 19. November ohne Ergebnis verstrichen. Weder die ugandische Staatsanwaltschaft noch die Kaweri Coffee Plantation Ltd. haben auf die Forderungen der Vertriebenen reagiert. Diese fordern 3,8 Mrd. Ugandische Schilling für den verursachten Sachschaden sowie pro Familie 30 Millionen Schilling, damit diese je 10 Morgen Land kaufen können. Im Gegenzug sind sie bereit, ihre Landrechte auf das von der Kaweri Kaffeeplantage gepachtete Land abzutreten.
Kontakt:
Gertrud Falk, Tel. +256-708 478599, E-Mail: g.falk@fian.de
weitere Informationen:
– zum Fall: www.fian.de/fallarbeit/kaweriuganda/
– aktuelle Studie zu den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Kaweri Coffee Plantation Ltd:
– zur Initiative Lieferkettengesetz: https://lieferkettengesetz.de/
– zur UN-Erklärung der Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten