Im Gerichtsverfahren zur gewaltsamen Vertreibung von rund 400 Kleinbauernfamilien zugunsten der Kaffeeplantage der Hamburger Neumann Kaffee Gruppe in Uganda hat das Hohe Gericht in Kampala eine Mediation ursprünglich bis zum 28. August angeordnet. Mit Schreiben vom 16. September 2019 hat die ugandische Regierung den Vertriebenen eine rein finanzielle Entschädigung in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. ugandischen Schilling angeboten, rund 467.600 €. Die Vertriebenen haben dies als zu gering zurückgewiesen. Der Betrag entspricht nur der Hälfte ihrer in der Klage geforderten finanziellen Entschädigung. Nun will die Regierung ihr Angebot bis zum 19. November überdenken. Die Menschenrechtsorganisation FIAN fordert von der Bundesregierung, auf den Kaffeekonzern und die ugandische Regierung einzuwirken, sich in dem Verfahren kooperativ zu verhalten, damit die Rechte der Vertriebenen schnell wieder hergestellt werden können.
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2001 sind rund 4.000 Menschen vom ugandischen Militär vertrieben worden. Das Land wurde der Neumann Kaffee Gruppe für den Aufbau der Kaweri Coffee Plantation übergeben. Die Vertriebenen streiten seitdem gerichtlich für Wiedergutmachung und Entschädigung (weitere Informationen hier ). Am 1. Juli 2019 hat der Richter des Hohen Gerichts in Kampala im Verfahren gegen das Unternehmen und den ugandischen Staat bis zum 28. August 2019 ein Mediationsverfahren angeordnet. „Jetzt kann die Bundesregierung beweisen, dass sie ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen in diesem Fall ernst nimmt“, erläutert FIAN-Referentin Gertrud Falk, die den Fall seit 2003 begleitet und zur Gerichtsverhandlung Anfang Juli vor Ort war. „Sie kann nun ihre Möglichkeiten nutzen, um die ugandische Regierung und das Unternehmen endlich zum Einlenken zu bewegen. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung einerseits die Hanns R. Neumann-Stiftung als Partner der Entwicklungszusammenarbeit lobt und gleichzeitig die andauernden Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dessen ugandischen Tochterunternehmen untätig hinnimmt.“