Köln- Der weltweit voranschreitende Klimawandel bedroht die Rechte auf angemessene Nahrung und Wasser vieler Menschen. Die durchschnittliche Temperatur hat sich seit dem 19. Jahrhundert um knapp 1° Celsius erhöht und steigt weiter an. Dies führt bereits jetzt zu Bodenerosion, Ernteausfällen sowie dem Austrocknen und Versalzen von Wasserquellen. Zugleich trägt die industrielle Landwirtschaft gemäß dem Weltklimarat mit knapp einem Viertel der menschengemachten Treibhausgas-Emissionen stark zur Erderwärmung bei. Hiervon betroffen sind am stärksten die Länder in Äquatornähe sowie Bevölkerungs- gruppen, die am wenigsten zum Klimawandel beitragen.
Die Menschenrechtsorganisation FIAN fordert die am 20. Januar in Berlin tagende Agrarministerkonferenz auf, weltweit die Agrarpolitik so zu gestalten, dass die Landwirtschaft den Klimawandel nicht weiter befeuert. FIAN fordert zudem die strikte Einhaltung der deutschen Klimaziele und wird in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf das Thema „Klimagerechtigkeit“ legen.
„Die Erderwärmung führt für viele Menschen im Globalen Süden bereits jetzt zu Hunger und Wasserknappheit. Wenn Staaten angesichts dieser Katastrophe nicht alle erdenklichen Maßnahmen vornehmen, verletzen sie die Menschenrechte auf angemessene Nahrung und Wasser der Betroffenen“, bewertet FIAN-Referentin Gertrud Falk die Folgen staatlicher Versäumnisse aus menschenrechtlicher Sicht. „Insbesondere Industriestaaten wie Deutschland sind menschenrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen. Denn sie tragen durch ihre hohen Treibhausgas-Emissionen maßgeblich zum weltweiten Klimawandel bei“, so Falk.
Gemäß dem Thünen-Institut hat die Landwirtschaft in Deutschland im Jahr 2015 Treibhausgase in Höhe von 67 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Dies sind zwar nur 7,4% der deutschen Emissionen. Unter anderem durch Futtermittelimporte trägt die deutsche Landwirtschaft aber zusätzlich zu Treibhausgas-Emissionen in anderen Ländern bei. Deutschland hat sich im nationalen Klimaschutzplan verpflichtet, die Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 um 31 bis 34 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu verringern. Dieses Ziel ist gemäß dem Thünen-Institut zwar zur Hälfte erreicht, allerdings weniger aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen, sondern aufgrund der Verringerung der Tierhaltung in Ostdeutschland Anfang der 1990er Jahre.
FIAN appelliert an die Agrarministerkonferenz, die Weichen auf eine Ressourcen schonende und menschenrechtskonforme Landwirtschaft zu stellen. „Agrarökologische Ansätze müssen gefördert werden. Monokulturen und Massentierhaltung dürfen dagegen nicht länger unterstützt werden“, bringt es Falk auf den Punkt. Im Rahmen des Jahresthemas „Klimaschutz braucht Menschenrechte“ wird sich FIAN 2018 intensiv für Klimagerechtigkeit einsetzen.
Kontakt: Gertrud Falk, Tel. 01515-699 62 78, E-Mail: g.falk@fian.de