FIAN-Arbeitskreis Klima publiziert Studie: International_Climate_Finance_Mechanisms_and_Extraterritorial_Human_Rights_Obligations
eine deutschsprachige Zusammenfassung: Internationale_Klimafinanzierung_und_extraterritoriale_Staatenpflichten_01
Der Klimawandel erfordert eine grundlegende Umstrukturierung der Volkswirtschaften aller Länder. Die entsprechenden Großinvestitionen weisen jedoch hohe menschenrechtliche Risiken auf. Dies betrifft nicht nur die Länder, in denen die Investitionen stattfinden, sondern bei Investitionen in Entwicklungsländern oft auch die Industrieländer, die die Klimaschutzprojekte finanzieren. Es stellt sich daher die Frage extraterritorialer Verantwortlichkeiten.
Viele Investitionen finden im Rahmen internationaler Mechanismen wie der UN-Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls statt. Eine neue Studie des FIAN-Arbeitskreis Klima untersucht, inwieweit die Klima-Finanzierungsmechanismen Vorkehrungen zum Schutz der Menschenrechte treffen. Hierfür werden die sozialen und ökologischen Kriterien von sechs Klimafinanzierungsmechanismen analysiert: die Global Environment Facility (GEF), die Climate Investment Funds (CIF) der Weltbank, der Green Climate Fund (GCF) der UN-Klimarahmenkonvention, der Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls sowie zwei Programme zur Verminderung der Entwaldung (reducing emissions from deforestation and forest degradation (REDD+).
Die Studie zeigt zunächst die für die Klimapolitik relevanten Menschenrechtsverpflichtungen auf und inwiefern diese auch grenzüberschreitend zu beachten sind. Darauf aufbauend untersucht sie für jeden Finanzierungsmechanismus zunächst die Beteiligungsmöglichkeiten für die Betroffenen und anschließend die Rolle von Sozialstandards bei der Projektimplementierung. Dabei zeigt sich, dass die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft, auf Entscheidungsprozesse Einfluss zu nehmen, durchgehend schwach sind.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Klimafinanzierungsmechanismen überwiegend keine wirksamen Schutzregeln enthalten. Die bestehenden Verpflichtungen beziehen sich selten explizit auf menschenrechtliche Normen. Für die betroffene Bevölkerung hat dies oftmals gravierende Folgen.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass auf Ebene der Klimarahmenkonvention verpflichtende Menschenrechtsstandards für alle Mechanismen entwickelt werden sollten. Die Vertragsstaaten der Konvention sollten festlegen, dass alle Maßnahmen, die internationale Klimafinanzierung erhalten, einer Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung mit klaren Regeln für die Beteiligung Betroffener unterzogen werden müssen. Projekte mit negativen Auswirkungen sollten keine Finanzierung erhalten. Die Verfahrensregeln sollten zudem den Zugang zu nationalen und internationalen Beschwerdemechanismen beinhalten.