Köln/Genf — Die Menschenrechtsorganisation FIAN stellt heute dem Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf ihren Bericht zu Verletzungen von Frauenrechten durch Landgrabbing unter Beteiligung deutscher Unternehmen vor. Der Ausschuss befasst sich heute und morgen mit der Diskriminierung von Frauen in Deutschland. Behandelt werden auch Rechtsverletzungen, die durch die deutsche Politik im Ausland verursacht werden.
FIAN hat dem UN-Frauenrechtsausschuss im Januar einen Bericht über Verletzungen von Frauenrechten als Folge von Landgrabbing vorgelegt. Auch Agrarinvestitionen deutscher Unternehmen führen immer wieder zu Landkonflikten. „Die Bundesregierung verletzt ihre menschenrechtlichen Pflichten zum einen, indem sie solche Investitionen unterstützt, und zum anderen, indem sie Unternehmen nicht derart reguliert, dass Landgrabbing verhindert wird“, erläutert FIAN-Referentin Gertrud Falk. „Darüber hinaus kommt Deutschland seiner Pflicht nicht nach, Betroffenen von solchen Menschenrechtsverletzungen Zugang zum deutschen Rechtssystem oder anderen Mechanismen zur Wiedergutmachung zu gewähren“. Der UN-Menschenrechtsausschuss hatte Deutschland bereits 2015 aufgefordert, entsprechende Verfahren zu ermöglichen.
In dem Bericht hat FIAN das Ausmaß von Frauenrechtsverletzungen infolge von Landgrabbing beispielhaft am Fall der Vertreibung zugunsten der Kaweri Coffee Plantation Ltd. in Mubende/Uganda dargestellt. Das Unternehmen ist eine Tochterfirma der Hamburger Neumann Kaffee Gruppe. Viele der Vertriebenen leiden bis heute unter Hunger, da sie nicht entschädigt wurden und keine Landwirtschaft mehr betreiben können. Die von FIAN befragten Frauen berichteten, dass Frauen aufgrund geringerer Mobilität stärker von Hunger betroffen seien als Männer. Auch müssten sie weitere Wege gehen und mehr Zeit aufwenden, um ihre Familien mit Trinkwasser zu versorgen. Aufgrund der extremen Armut der Familien leiden sie vermehrt unter häuslicher Gewalt. Die Zahl der Teenager-Schwangerschaften sei seit der Vertreibung gestiegen.
FIAN fordert von der Bundesregierung den Rechtsweg für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Akteure im Ausland zu öffnen und systematisch Verfahren anzuwenden, mit denen Rechtsverletzungen durch Agrarinvestitionen verhindert werden können.
FIAN-Referentin Gertrud Falk wird heute gegen 16.15 Uhr vor dem Ausschuss sprechen. Insgesamt werden sechs deutsche Nichtregierungs-Organisationen gehört.
Den FIAN-Bericht an den UN-Frauenrechtsausschuss finden Sie hier: CEDAW_FIAN
Die mündliche Stellungnahme von FIAN vor dem Frauenrechtsausschuss in Genf finden Sie hier: 66_Oral_Statement_Germany_FIAN-20-2-17
Kontakt in Genf:
Gertrud Falk, FIAN Deutschland, E-Mail: g.falk(ät)fian.de, Tel.: +49 (0)172 18 48 783