Menschenrechte von Frauen und Mädchen in Ländern des Globalen Südens werden durch Landgrabbing in besonderer Weise verletzt. Die Bundesregierung ist für diese Rechtsverletzungen mit verantwortlich, wenn sie entweder Investitionen privater Unternehmen in großflächige Agrarprojekte direkt unterstützt oder durch fehlende Regulierungen Landgrabbing nicht verhindert.
Auch trägt sie Verantwortung dafür, wenn die Betroffenen von Rechtsverletzungen keine Möglichkeit haben, in Deutschland Wiedergutmachung einzuklagen. Darauf weist FIAN im Bericht an den Frauenrechtsauschuss der Vereinten Nationen, hin. Der Ausschuss befasst sich am 20. und 21. Februar mit Diskriminierungen von Frauen in Deutschland und durch deutsche Politik im Ausland.
Am Beispiel der Vertreibung von rund 4.000 Menschen zugunsten der Kaweri Coffee Plantation Ltd. im ugandischen Bezirk Mubende verdeutlicht FIAN die langfristigen Folgen von Landgrabbing auf Kleinbäuerinnen. Das Unternehmen ist eine Tochterfirma der Hamburger Neumann Gruppe.
FIAN arbeitet seit 2002 zu diesem Fall: Aufgrund ihrer von der ugandischen Gesellschaft zugeschriebenen Verantwortung für die Versorgung ihrer Familien sind Frauen weniger mobil und können nicht im gleichen Maß wie Männer in andere Landesteile ausweichen, um ihr Einkommen zu sichern. Vor allem alte Frauen bleiben mit Kindern und behinderten Familienangehörigen zurück. Im Fall der Vertriebenen in Mubende können sich viele dieser Haushalte nur eine Mahlzeit am Tag leisten. Hunger ist weitverbreitet. Da die Versorgung mit Trinkwasser seit der Vertreibung nicht mehr gesichert ist, müssen Frauen mehr Zeit dafür und für die Pflege von Familienangehörigen mit Durchfallerkrankungen aufwenden. Frauen berichten darüber hinaus von der Zunahme häuslicher Gewalt sowie von frühen Schwangerschaften als Folge der Vertreibung ohne Entschädigung.
FIAN fordert von der Bundesregierung die Wahrnehmung ihrer extra-territorialen Pflichten, die Rechte der Betroffenen zu respektieren und vor den Interessen von Unternehmen zu schützen. Dazu wurde Deutschland bereits 2015 vom Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen aufgefordert.
FIANs Bericht an den UN-Frauenrechtsauschuss finden Sie hier: CEDAW_FIAN
FIAN-Referentin Gertrud Falk wird den Ausschuss in Genf gemeinsam mit der deutschen CEDAW-Allianz informieren.