Die Menschenrechtsorganisation FIAN Deutschland wird 2017 schwerpunktmäßig zum Thema Saatgut arbeiten. Saatgut ist neben Wasser und Land die grundlegende Ressource zur Erzeugung von Lebensmitteln. Der ungehinderte Zugang zu Saatgut ist daher essenziell für die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung. Da die freie Verfügbarkeit zunehmend durch Agrarkonzerne und internationale Saatgutverträge bedroht wird, fordert FIAN eine Anerkennung des Zugangs zu Saatgut als Menschenrecht.
Das Jahresthema 2017 von FIAN Deutschland lautet „Satte Menschen statt satte Gewinne: Für freies Saatgut!“. Nach Auffassung von FIAN ist die Vielfalt von Saatgut und Nutzpflanzen ein kulturelles Erbe der Menschheit, denn seit Menschen Landwirtschaft betreiben, entwickeln sie Saatgut weiter, passen es den örtlichen Gegebenheiten an, tauschen und bewahren es. Kommerzielle Saatgutsysteme, die in den Händen weniger Saatgut- und Chemiekonzerne liegen, bedrohen dieses Erbe jedoch immer stärker. Laut der Welternährungsorganisation FAO sind bereits 75 % der Nutzpflanzenvielfalt verloren gegangen. Weltweit kontrollieren gerade einmal zehn Konzerne rund drei Viertel des kommerziellen Saatgutsektors.
„Weltweit stammt noch immer der Großteil des verwendeten Saatguts aus traditionellen, bäuerlichen Saatgutsystemen. Dennoch wirkt sich die Ausweitung des kommerziellen Saatgutsektors bereits heute verheerend auf die landwirtschaftliche Vielfalt und damit die weltweite Ernährungssicherung aus“, erläutert Philipp Mimkes, Geschäftsführer von FIAN Deutschland. „Zugleich werden Bauern und Bäuerinnen in finanzielle Abhängigkeit von den großen Saatgutfirmen gebracht, indem Eigenproduktion und Tausch von Saatgut unterbunden und kriminalisiert werden“, so Mimkes weiter.
Ermöglicht wird diese Entwicklung durch mehrere internationale Abkommen. So erweiterte das TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation WTO die Möglichkeit, Saatgut zu patentieren. Das internationale Sortenschutz-Abkommen UPOV ermöglicht es Züchtern, sowohl für die Nutzung von Saatgut als auch für die Wiederverwendung der Ernte (den sogenannten Nachbau) Geld zu verlangen.
In Artikel 1 des von der Bundesrepublik ratifizierten UN-Sozialpakts heißt es unmissverständlich: „In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden“. Der UN-Sozialausschuss hat dies in seinem Rechtskommentar zum Recht auf Nahrung aufgegriffen: „Als Teil ihrer Verpflichtung, die Ressourcenbasis des Volkes für Nahrungsmittel zu schützen, sollen die Vertragsstaaten geeignete Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Tätigkeiten des privaten Unternehmenssektors und der Zivilgesellschaft mit dem Recht auf Nahrung im Einklang stehen“. Gertrud Falk, Jahresthema-Referentin von FIAN Deutschland fordert daher: „Die Staaten müssen ihre Pflicht wahrnehmen, den Zugang zu Saatgut für ihre Bevölkerung zu gewährleisten und zu schützen. Zudem müssen sie ihre extraterritorialen Staatenpflichten erfüllen, indem sie beispielsweise die Aktivitäten von Konzernen im Ausland kontrollieren“.
Zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung setzt sich FIAN für eine Anerkennung des Menschenrechts auf Saatgut ein. Der UN-Menschenrechtsrat in Genf hat vor vier Jahren eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe eingerichtet, um eine Erklärung zum Schutz der KleinerzeugerInnen von Nahrungsmitteln zu erarbeiten. Die Erklärung befasst sich unter anderem mit dem Zugang zu Saatgut. FIAN wird zudem an der Kundgebung „Wir haben es satt!“ am 21. Januar in Berlin teilnehmen.
Kontakt: Philipp Mimkes, p.mimkes(at)fian.de,