Noch kein Grund zum Feiern: Umsetzung der sozialen Menschenrechte überfällig! Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt endlich ratifizieren!
Am 16. Dezember 1966 wurde der „Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte“ (kurz UN-Sozialpakt) von der UN-Vollversammlung einstimmig verabschiedet. Der Sozialpakt garantiert völkerrechtlich verbindlich die grundlegenden sozialen Menschenrechte, darunter das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheitsversorgung sowie die Rechte auf Bildung, angemessene Nahrung und Wohnung. Die individuellen Freiheits- und Bürgerrechte können nur verwirklicht werden (so die Präambel), „wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine wirtschaftlichen, sozialen wie kulturellen Rechte ebenso wie seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen kann.“ Die Bundesregierung hat den Sozialpakt 1973 ratifiziert.
Im Jahr 2008 hat die UN-Generalversammlung das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt beschlossen, auf dessen Basis sich Einzelpersonen nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges bei der UN wegen Verstößen gegen soziale Menschenrechte beschweren können. Inzwischen wurde es von 22 Staaten ratifiziert, darunter Frankreich, Spanien und Italien. Deutschland gehört bisher nicht dazu, obwohl es zu allen anderen Menschenrechtsabkommen die jeweiligen Beschwerdeverfahren anerkannt hat.
Gertrud Falk von der Menschenrechtsorganisation FIAN Deutschland fordert die Regierung anlässlich des Jahrestags auf, die Verpflichtungen des Sozialpakts ernst zu nehmen: „Die Bundesregierung feiert dieses Jahr das 50-jährige Bestehen des UN-Sozialpakts, weigert sich jedoch, den damit verbundenen Kontrollmechanismus zu akzeptieren. Im Sinne der Unteilbarkeit der Menschenrechte ist es unabdingbar, die sozialen Menschenrechte endlich mit den bürgerlichen Rechten gleichzustellen. Die Verabschiedung des Zusatzprotokolls ist notwendig, damit wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte auch in Deutschland vollständig anerkannt werden.“
Eberhard Schultz von der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation ergänzt: „Angesichts der auch bei uns zunehmenden Spaltung von Arm und Reich braucht es eine soziale Gerechtigkeit, die diesen Namen verdient. Ein wichtiges Mittel dazu ist die längst überfällige Umsetzung der sozialen Menschenrechte, d.h. ihre Verankerung als Grundrechte in der Verfassung. Sie müssen auch vor Gericht für Einzelne und Verbände einklagbar sein.“
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Wir beobachten mit Sorge, wie in Deutschland in Politik und Öffentlichkeit die Sensibilität für Menschenrechte nachlässt. Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls wäre in dieser Zeit eine wichtige Botschaft an die Bevölkerung.“
Die Bundesregierung wird dem UN Sozialausschuss in den nächsten Wochen den 6. Deutschen Staatenbericht zu den im Sozialpakt zugesicherten Rechten vorlegen. Wie in der Vergangenheit ist auch diesmal die Zivilgesellschaft aufgerufen, hierzu Stellung zu beziehen, damit der UN-Sozialausschuss die kritischen Anmerkungen in seine Empfehlungen an die deutsche Regierung aufnehmen kann.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Partnerorganisationen FIAN Deutschland e.V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Internationale Liga für Menschenrechte e.V., Humanistische Union, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. und Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation.
Ansprechpartner:
Gertrud Falk, Tel.: 0221-4229466, g.falk(ät)fian.de
Eberhard Schultz, Tel.: 030-34662393, info(ät)sozialemenschenrechtsstiftung.org
weitere Informationen:
www.sozialemenschenrechtsstiftung.org