Bereits im August 2015 hat das ugandische Berufungsgericht den Fall an das Hohe Gericht zur erneuten Berarbeitung zurückgegeben. Doch bis heute ist nicht einmal klar, welcher Richter oder Richterin ihn übernehmen soll. Die Vertriebenen warten weiterhin auf Entschädigung und die Umsetzung der Empfehlung des UN-Sozialauschusses an die ugandische Regierung.
Im Juni 2015 hat der UN-Sozialauschuss seiner Besorgnis darüber Ausdruck verliehen, dass die Vertriebenen der Kaweri Kaffeeplantage ihr Land noch immer nicht zurückbekommen haben. Gleichzeitig hat der die ugandische Regierung aufgefordert, mehr Richter einzustellen, damit Gerichtsverfahren nicht verzögert werden. Das ugandische Berufungsgericht hat danach überraschend während der Urlaubszeit des Gerichts am 21. Juli einen Verhandlungstermin im Fall Kaweri angesetzt. Ergebnis der Verhandlung war, dass der Fall an das Hohe Gericht zur erneuten Bearbeitung zurückgegeben werden soll.
Diesen Beschluss hat das Berufungsgericht am 28. August formalisiert. Mit Schreiben vom 4. September haben die Rechtsanwälte der Vertriebenen das Berufungsgericht gebeten, nun auch die Gerichtsakte dem Hohen Gericht wieder zurückzugeben. Doch bisher ist am Hohen Gericht immer noch kein Richter mit dem Verfahren beauftragt worden.