Es ist ein in der Geschichte der deutschen Menschenrechtsarbeit unerhörter Vorgang: In einem Brief fordert Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel die Menschenrechtsorganisation FIAN dazu auf, die Unterstützung für die Vertriebenen der Kaweri Kaffee Plantage (Uganda) einzustellen. Die Einseitigkeit von Niebels Darstellung und Vorgehensweise legt den Schluss nahe, dass es sich um den Versuch handelt, einseitig deutsche wirtschaftliche Interessen durchzusetzen.
„FIAN wird die Unterstützung für die vertriebenen Kleinbauernfamilien selbstverständlich fortsetzen“, macht FIAN-Geschäftsführerin Ute Hausmann klar: „Noch immer leiden die Menschen an den Folgen der Vertreibung zu Gunsten des Hamburger Kaffeeunternehmens Neumann. Sie streitet seit über einem Jahrzehnt vor Gericht um Entschädigung. Wir werden alles daran setzen, dass die Vertrieben ihr Recht erhalten. “
In Mubende wurden im August 2001 vier Dorfgemeinschaften gewaltsam vom Militär von ihrem Land vertrieben. Sie mussten einer Kaffeeplantage Platz machen, die der Kaweri Coffee Plantation Ltd, einem Tochterunternehmen der Neumann Kaffee Gruppe, gehört. Im Zuge der Vertreibung verloren die Menschen Hab und Gut, einige wurden verletzt oder verloren sogar ihr Leben.
Niebel schreibt, er sei „nach vertiefter Prüfung des Sachverhalts (…) zu der Einschätzung gelangt, dass die fortwährende Kampagne, die Sie (FIAN) gegen die angesehene Neumann Kaffee Gruppe führen, unangemessen und unberechtigt“ sei. Die Öffentlichkeitsarbeit von FIAN zum Thema würde weiter der ugandischen Kaffeewirtschaft schaden.
Sicherheitslage der Vertriebenen bedenklich
Dazu stellt FIAN klar, dass weder FIAN Deutschland noch FIAN International eine „Kampagne“ gegen die Neumann Kaffee Gruppe führen. Vielmehr dokumentiert FIAN seit elf Jahren die Situation der Menschen vor Ort und unterstützen die mehr als 2.000 Vertriebenen, die sich in der Gruppe Wake Up and Fight for Your Rights, Madudu Group organisiert haben und die seit 2002 ein Gerichtsverfahren gegen die Regierung von Uganda und Kaweri führen. Die Arbeit ist dabei geleitet von der Analyse der menschenrechtlichen Verpflichtungen des Staates von Uganda sowie der menschenrechtlichen Verantwortung von Kaweri bzw. der Neumann Kaffee Gruppe.
„Dirk Niebel hat in der Vergangenheit zu Recht kritisiert, dass sich die Regierungen in Russland, Äthiopien oder Afghanistan in die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen eingemischt haben“, sagte Ute Hausmann am Mittwoch in Köln. „Der Entwicklungsminister sollte sein eigenes Handeln im eigenen Land mit gleichen Maß messen.“
Der Kaweri-Fall wirft ein Licht auf die seit einigen Jahren massiv zunehmenden Fälle von Landvertreibung, auf die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen und auf die in diesem Kontext stattfindende Einschüchterung und Kriminalisierung von MenschenrechtsverteidigerInnen. So wurde im Fall der Kaweri-Plantage der Sprecher der Vertriebenen 2005 nach Korruptionsvorwürfen unter Missachtung von Verwaltungsverfahren in Untersuchungshaft genommen und erst nach sechs Monaten freigesprochen und entlassen.
Die Sicherheitslage der Vertriebenen ist bedenklich. Ein bedeutender Teil der Arbeit von FIAN als Menschenrechtsorganisation besteht darin, durch internationale Öffentlichkeit den Menschen, die für ihr Recht kämpfen, einen gewissen Grad an Schutz zu geben. FIAN erachtet es als menschenrechtliche Verpflichtung der Bundesregierung und hier des Entwicklungsministeriums, ebenfalls für diese Belange der Vertriebenen einzutreten.
Niebel erwähnt nicht ugandisches Gerichtsurteil
Besonders irritierend ist, dass Niebel mit keinem Wort das Gerichtsurteil des Hohen Gerichts von Kampala vom 28. März 2013 erwähnt: Das Gericht sprach den Vertriebenen Entschädigungsleistungen in erheblichem Umfang zu und die Neumann-Tochter Kaweri für schuldig. FIAN hat im Nachgang des Urteils kritisiert, dass das Urteil die menschenrechtliche Pflichtverletzung der ugandischen Regierung nicht benennt und dieser somit ermöglicht, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. In dieser Situation wäre es die Aufgabe der deutschen Regierung gewesen, die gewaltsame Vertreibung durch das ugandische Militär zu verurteilen und die ugandische Regierung an ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen zu erinnern.
Niebel verweist stattdessen in seinem Brief auf einen Beschluss der deutschen Nationalen Kontaktstelle (NKS) der OECD, wonach Neumann kein Vorwurf zu machen sei. Dazu ist klarzustellen, dass die Einschätzung der im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelten NKS auf ein einziges Gespräch zwischen der NKS, VertreterInnen der Neumann Kaffee Gruppe und einem Vertreter der Vertriebenen in Berlin zurückgeht. Zuvor hatte das Unternehmen alle konkreten Vorschläge abgelehnt, die Wake Up and Fight for Your Rights und FIAN zur Klärung der strittigen Fragen unterbreitet hatten.
FIAN hat in seiner Stellungnahme an die NKS deutlich gemacht, dass die Einstellung des Verfahrens zum damaligen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt und für die Lösung des Falles sogar kontraproduktiv war. Zudem kann nicht von einer gründlichen Untersuchung des Falls durch die NKS gesprochen werden. Dafür hätte sich die NKS mindestens vor Ort ein Bild von der Lage machen und dabei vor allem mit den von der Vertreibung betroffenen Gemeinden das Gespräch suchen müssen.
Download Brief des Bundesentwicklungsministers Dirk Niebel an FIAN
Download Antwort von FIAN Deutschland an Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel