Geschlechtergerechtigkeit: Recht auf Nahrung auch für Frauen!
Der Anteil der Frauen an den Hungernden ist weltweit überdurchschnittlich hoch. Grund dafür sind mehrfache soziale, politische und gesetzliche Diskriminierungen auf der Grundlage sozialer Rollenzuschreibungen (Gender).
So produzieren Frauen in Afrika, Asien und Lateinamerika zwar zwischen 60 und 80 Prozent der Grundnahrungsmittel und sind zuständig für deren Verarbeitung und Lagerung. Den Zugang zu den nötigen Ressourcen wie Land, Wasser, Saatgut und Krediten erhalten sie jedoch häufig nur über ihre männlichen Verwandten.
Nur fünf Prozent der Beratungen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion richten sich an Frauen. Frauen in Entwicklungsländern leisten zwar den größten Teil der Arbeit in der Landwirtschaft, arbeiten aber überwiegend zu schlechteren Bedingungen und niedrigeren Löhnen als Männer.
Zwar ist Geschlechtergerechtigkeit ein anerkannter Bestandteil des Völkerrechts. Doch Frauenrechte und das Recht auf Nahrung sind in zwei verschiedenen Pakten garantiert: der Konvention über die Abschaffung jeglicher Diskriminierung der Frau sowie dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Diese Trennung hat dazu beigetragen, dass Programme zur Ernährungssicherung und zum Recht auf angemessene Nahrung Frauen unzureichend berücksichtigen.
FIAN schließt diese strukturelle Lücke durch Gender-Mainstreaming und das Hervorheben der Interessen von Frauen, deren Recht auf angemessene Nahrung verletzt wurde. Das Recht auf angemessene Nahrung muss für Mädchen und Frauen gleichermaßen gelten wie für Jungen und Männer.