Landwirtschaft: das Recht sich zu ernähren!
Etwa 80 Prozent der Hungernden weltweit leben von der Landwirtschaft (siehe Thema Hunger). Ein Grund hierfür ist, dass in der Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Branchen die niedrigsten Löhne gezahlt werden (siehe Thema Existenzsichernde Löhne). Der Großteil der Hungernden produziert also paradoxerweise selbst Nahrung. Die heutige Situation dieser Bäuerinnen und Bauern ist das Resultat einer jahrzehntelangen Diskriminierung. Über die letzten 40 Jahre wurde die globale Landwirtschaft von einer Weltmarkt-fixierten Politik dominiert, in deren Logik beispielsweise eine Kleinbäuerin im Senegal in direkte Konkurrenz mit einem global aufgestellten Nahrungsmittelkonzern wie Metro tritt.
Die Folge: Nahrungsmittel wurden immer billiger. Das ist neben einem Kahlschlag staatlicher Förderung ein wichtiger Grund für die weltweite Verarmung kleinbäuerlicher Gruppen, die heute die Hälfte der Hungernden ausmachen. Aktuell steigen die Preise wieder an und sie werden langfristig auf einem hohen Niveau bleiben.
Agrarreformen, wie sie Artikel 11 des Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vorsieht, könnten Abhilfe schaffen. Doch statt Nahrungsmittelproduzierende zu fördern wird die ’Ernährungskrise’ genutzt, um BäuerInnen, NomadInnen, Indigene und FischerInnen weltweit im Namen der ‚Hungerkrisenbewältigung’ und Produktivitätssteigerung von ihrem Land zu vertreiben (siehe Thema Landgrabbing).
Das Recht auf Nahrung stellt unmissverständlich klar: Eine zentrale Säule der Durchsetzung dieses Menschenrechts ist, dass „sich Menschen dank ertragreicher Böden oder sonstiger natürlicher Ressourcen unmittelbar selbst ernähren können.“ (Allgemeine Bemerkung 12).
FIAN beschäftigt sich mit den menschenrechtlichen Folgen unserer deutschen und europäischen Landwirtschaft, mit der aggressiven Expansion einer agrarindustriellen Produktion und den alternativen wie Ernährungssouveränität und agrarökologischen Ansätzen.