Im Auftrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE hat die Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther Partnerschaft am 30.11.2023 ein Gutachten veröffentlicht, in welchem festgestellt wird, dass die Höhe und Berechnung des derzeitigen Regelbedarfs im Rahmen des Bürgergelds nicht mit dem sich aus Artikel 11 I UN-Sozialpakt ergebenden Recht auf angemessene Ernährung vereinbar ist. Das vollständige Gutachten findet sich hier.
Der Regelbedarf soll die Leistungen decken, die zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig sind, und damit die Umsetzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten. 2024 beläuft sich der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene auf 563 Euro pro Monat, wobei 195 Euro (6,42 Euro/Tag) für Nahrungsmittel, Getränke und Tabak vorgesehen sind.
Eine gesunde und ausgewogene Nahrung ist teurer als eine „energiedichte“ Nahrung. Armutsbetroffene Haushalte greifen daher eher zu sättigenden Lebensmitteln, die jedoch ungesünder und weniger ausgewogen sind. Laut Gutachten reicht der aktuelle Regelbetrag nicht aus, um eine gesunde und nährstoffreiche Ernährung zu ermöglichen. Die Folge ist – insbesondere bei Kindern – eine armutsbedingte Mangelernährung. Zwar hat die Bundesregierung vorgebracht, dass der Regelbetrag als „Gesamtpauschale (..) auch anderweitig verteilt werden kann“, jedoch müssen die Einzelposten für sich genommen in der Lage sein, den vorgesehenen Bereich zu decken.
Aufgrund der Ratifizierung des UN Sozialpakts gemäß Art. 11 Abs. 1 sowie Art. 2 I UN-Sozialpakt ist Deutschland dazu verpflichtet, den Zugang zu einer angemessenen Ernährung unter Ausschöpfung aller staatlichen Möglichkeiten zu gewährleisten. Unter diesem Aspekt kann laut Gutachten bereits die Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlage der Bürgergeldsätze angezweifelt werden. Derzeit werden bei der Berechnung der Regelbeträge die aktuellen Ausgaben von einkommensschwachen Haushalten berücksichtigt, die jedoch oftmals nicht mit einer gesunden Ernährung einhergehen. Es wäre daher erforderlich, dass die Kosten als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, die für eine gesunde Ernährung tatsächlich erforderlich sind.