Prüfung des Berichts der Bundesregierung am 24./25. September in Genf
Alle fünf Jahre müssen die Unterzeichnerstaaten des UN-Sozialpakts den Vereinten Nationen berichten, inwieweit sie die im Pakt geschützten Rechte umgesetzt haben. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung hierfür ihren 6. Staatenbericht eingereicht.
Zusammen mit den Partnerorganisationen im Forum Menschenrechte hat FIAN dem UN-Sozialausschuss ergänzende Informationen bereitgestellt und hierfür zwei Berichte vorgelegt. Hierin werden Themen erläutert, die im Bericht der Bundesregierung entweder nicht bearbeitet oder aus unserer Sicht nicht richtig dargestellt werden.
Im Parallelbericht des Forum Menschenrechte zu „extraterritorialen Staatenpflichten“ wird erläutert, welche Konsequenzen die deutsche Politik für die Menschenrechte in anderen Ländern hat. Unter anderem macht FIAN hierin Menschenrechtsverletzungen durch Auslandsinvestitionen deutscher Firmen und Fonds, die Aktivitäten staatlicher Entwicklungsbanken sowie die Fusion von Bayer und Monsanto zum Thema. Den 36-seitigen Bericht finden Sie hier.
Ein Bericht zu Inlandsthemen thematisiert u.a. die mangelnde Anwendung des UN-Sozialpakts vor deutschen Gerichten, die notwendige Anpassung von Hartz IV Regelsätzen zur Deckung des Existenzminimums, die Unterbringung von Flüchtlingen sowie die zunehmende Land-Konzentration. Den vollständigen Bericht können Sie hier abrufen.
Am 24. und 25. September wird sich der UN Sozialausschuss mit dem Bericht der Bundesregierung sowie den ergänzenden Informationen der Zivilgesellschaft befassen. FIAN und weitere Menschenrechts-Organisationen werden an der Sitzung teilnehmen und hierüber berichten. Am Ende des Prozesses werden Empfehlungen des UN-Sozialausschusses an die Bundesregierung stehen.